PferdeTransport Service
Bernd Krötzsch Markwerbener Weg 1 06667 Weißenfels OT Tagewerben
Tel. 0174/ 6054900 Email: info@pft-service.de www.pft-service.de USt-ID: 119/ 241/ 00410
Befähigungsnachweiß zum Transport von Pferden Eintragung beim Veterinäramt des Burgenlandkreis, Viehverkehrsverordnung-VieVerkV vom 08.03.2010 (BGBL.I Nr. 9 S.203) Allgemeine Geschäftsbedingungen Pferdetransport Pferdetransport ist Vertrauenssache! 1. Allgemein Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Pferdetransporte, die durch den PFT-Service Bernd Krötzsch (im Nachfolgenden Transporteur genannt) durchgeführt werden. 2. Leistungen Der Transport von Pferden erfolgt im Rahmen von Frachtverträgen gemäß § 407 ff. HGB und unter Geltung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) sowie der VO EG Nr. 1/2005 des Rates. Der Transporteur verfügt über einen Befähigungsnachweis nach Art. 17 Abs. 2 der VO EG Nr. 1/2005. Der Absender hat vor dem Transport einen gültigen Equidenpass zu übergeben. Auf Verlangen des Transporteurs hat der Absender den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung für das zu transportierende Pferde/für die zu transportierenden Pferde nachzuweisen. Die zu transportierenden Pferde müssen in einem transportfähigen Zustand sein. Dies setzt u. a. einen ausreichenden gesundheitlichen Zustand, Halfterführigkeit sowie die Gewöhnung an den angebundenen Zustand voraus. Der Transport von tragenden Stuten und von Fohlen unter einem Jahr erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Wenn der Transport aufgrund eines auf das Verhalten oder den Zustand des Pferdes zurückzuführenden Umstand nicht durchgeführt werden kann, so schuldet der Absender trotzdem die Fracht. Der Transporteur muss sich jedoch die durch den unterlassenen Transport ersparten Aufwendungen sowie das, was er durch einen Transport erwirtschaftet, den er anstelle des ausgefallenen Transports durchführt und den er nicht durchgeführt hätte, wenn der ausgefallene Transport stattgefunden hätte, anrechnen lassen. 3. Be- und Entladen Der Absender hat das zu transportierende Pferd beförderungssicher zu laden, zu stauen, zu befestigen sowie zu entladen. Dem Transporteur obliegt es, für die betriebssichere Verladung zu sorgen. 4. Fütterung Die Fütterung während des Transportes wird durch den Transporteur durchgeführt. Das erforderliche Futter ist vom Absender zu stellen. Der Absender hat dem Transporteur die gewohnten Fütterungszeiten mitzuteilen. Jedes Pferd muss vor Transportbeginn in üblicher Weise gefüttert werden. Empfohlen wird die Fütterung vor einem Langzeittransport mit leicht verdaulichem Mash und Beigabe von Öl. Die Fütterung vor Transportbeginn ist durch den Absender durchzuführen. 5. Haftung Der Transporteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Pferdes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Pferdes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtungen zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben. Der Transporteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Zur Feststellung der Höhe des zu leistenden Ersatzes gelten die §§ 429 und 430 HGB. Die Haftung des Transporteurs ist auf einen Haftungshöchstbetrag gemäß § 431 HGB von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt. Die Haftung des Transporteurs wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Transporteur wegen Verlust oder Beschädigung, so hat er über den nach den §§ 429 bis 431 HGB zu leistenden Ersatz hinaus die Fracht , öffentliche Abgaben und sonstige Kosten anlässlich der Beförderung des Gutes zu erstatten. Weiteren Schaden hat er nicht zu ersetzen. Im Übrigen gilt § 433 HGB. Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch. Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Transporteur oder eine seiner Hilfspersonen i. S. des § 428 HGB vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Einen Verlust und auch äußerlich erkennbare Beschädigung des Pferdes hat der Empfänger oder Absender dem Frachtführer spätestens bei Ablieferung des Gutes anzuzeigen, ansonsten wird vermutet, dass das Pferd in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Ist der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist, wird ebenfalls vermutet, dass das Pferd in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Schadensanzeige hat in Textform zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Sofern der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist bei der Ablieferung angezeigt wird, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Pferd abliefert. 6. Zahlung Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich stets bar spätestens bei Entladung des Pferdes/der Pferde. Bei Neukunden und bei Langzeittransporten behält sich der Transporteur vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. 7. Versicherung Der Transporteur hat eine Haftpflichtversicherung i. S. von § 7 a GüKG abgeschlossen, die die gesetzliche Haftung des Transporteurs wegen Güter- und Verspätungsschäden abdeckt. 8. Mitnahme von Personen Mitnahme von Personen erfolgt stets ohne Aufpreis und auf eigene Gefahr. Sie bedarf der Zustimmung des Fahrers und des Geschäftsführers. 9. Preise Preis ab 01.03.2013 Grundpreis Pferdetransport 25,00 € Leerfahrt 1 (vom Standort Tagewerben zum Standort Pferd) 0,75 €/km Leerfahrt 2 (vom Anlieferungsort Pferd zum Standort Tagewerben) 0,75 €/km Transport von 1 Pferd 1,05 €/km Zuschlag für 2. Pferd 0,45 €/km Wartezeit ( Turnier, Tierklinik usw.) 12,00 €/h Stressless Injektor 9,95 €/Stück Hängerreinigung Komplett 25,00 € Pferdetransport ist Vertrauenssache!
Tagewerben 01.04.2013
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